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Grundsteuer-Verdopplung: Bürgermeister zieht eigenen Antrag zurück

von Dr. Ilja von Hoeßle

Marina Meffert und Dr. Ilja von Hoeßle halten den ausgedruckten Antrag des Bürgermeisters zur Hebesatzsatzung VL-1197 zwischen sich
Zu heikel, daher Rückzug: Bürgermeister zieht eigenen Antrag zur Grundsteuererhöhung, von 910% auf 1703%, zurück

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.05.2026 lagen zwei finanzpolitische Vorlagen des Bürgermeisters auf dem Tisch: der Haushalt 2026 und die Hebesatzsatzung 2026, die die Grundsteuer B von 910% auf 1703% erhöhen sollte, was fast einer Verdopplung entspricht. Die 910% waren erst zum Jahresbeginn 2025 in Kraft getreten.

Mit einer Erhöhung auf 1703% wäre Schlangenbad neuer Hessen-Rekord, deutlich über dem bisherigen Spitzenwert von Heusenstamm (1327%). Andere Maßnahmen enthält die Vorlage nicht: keine Sparmaßnahmen, keine Gebührenreform, keine alternativen Einnahmequellen.

Drei Kernpunkte aus der Sitzung:

  • Hebesatzsatzung vom Bürgermeister zurückgezogen: Die einstimmige Ablehnung der Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) eine Woche zuvor signalisierte die deutliche Ablehnung bereits vor der Sitzung.
  • Haushalt 2026 eingebracht und in HFA-Sondersitzungen überwiesen: Die Beratung läuft jetzt in Sondersitzungen des Fachausschusses.
  • Position der FLS: Damit nicht an der falschen Stelle gespart wird (Kitas, Vereinswesen, soziale Infrastruktur) braucht Schlangenbad neue Einnahmequellen.

Was bedeutet 1703%?

1703% klingen abstrakt – was heißt diese Zahl konkret für Eigentümer und Mieter in Schlangenbad? Drei Schritte zur Einordnung: erst die Mechanik, dann der Faktor, dann konkrete Beispiele.

Die Grundsteuer B betrifft alle bebauten und bebaubaren Grundstücke in Schlangenbad: Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und gewerblich genutzte Gebäude. Die Höhe der Steuer ergibt sich aus zwei Faktoren:

Grundsteuer = Messbetrag × Hebesatz

Der Messbetrag wird vom Finanzamt für jedes einzelne Grundstück festgesetzt und ist abhängig von Fläche, Lage und Nutzung. Der Hebesatz wird von der Gemeinde beschlossen. In Schlangenbad wurde er erst zum Jahresbeginn 2025 auf 910% angehoben. Nur ein Jahr später schlägt die Vorlage VL-1197 bereits eine weitere Anhebung auf 1703% vor.

Rechnerisch heißt das: Wer heute eine bestimmte Summe Grundsteuer zahlt, würde nach der Vorlage etwa das 1,87-fache zahlen (genauer: 1703 ÷ 910 ≈ 1,87).

Wer einen aktuellen Grundsteuerbescheid zur Hand hat, kann die eigene zu erwartende Mehrbelastung selbst ausrechnen: aktueller Jahresbetrag × 1,87.

Konkrete Beispiele:

Bisherige Jahresgrundsteuer Mit 1703% Mehrbelastung pro Jahr
400 € 749 € +349 €
700 € 1.310 € +610 €
1.000 € 1.871 € +871 €
1.500 € 2.807 € +1.307 €

Auf wen wirkt sich das aus?

Auf den ersten Blick trifft die Grundsteuer nur die Eigentümerinnen und Eigentümer. Tatsächlich trifft sie aber alle, die in Schlangenbad wohnen oder arbeiten.

Mieterinnen und Mieter: Die Grundsteuer ist nach der Betriebskostenverordnung vollständig umlagefähig. Vermieter dürfen sie über die jährliche Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergeben und tun das in der Regel auch. Eine Verdopplung der Grundsteuer schlägt sich also direkt in höheren Nebenkosten nieder.

Gewerbe und Vereine: Wer Räume mietet – vom Friseur über die Praxis bis zum Vereinsheim – bekommt die Erhöhung ebenfalls weitergereicht. Steigende Fixkosten machen Schlangenbad als Standort für kleine Betriebe und gemeinnützige Strukturen unattraktiver.

Kurort und Tourismus: Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen müssen die zusätzlichen Kosten kompensieren, und zwar entweder über höhere Preise oder eine engere Gewinnmarge. Beides schwächt einen ohnehin sensiblen Wirtschaftszweig in Schlangenbad.

Eine Hebesatz-Erhöhung dieser Größenordnung ist also keine Steuer für Wohlhabende, denn sie betrifft alle in Schlangenbad.

Warum hat der Bürgermeister den Antrag zurückgezogen?

Eine Woche vor der Sitzung der Gemeindevertretung hatte der vorberatende Haupt- und Finanzausschuss am 05.05.2026 über genau diese Vorlage beraten, und sie einstimmig abgelehnt. Keine Fraktion hat in dieser Form zugestimmt, auch die FLS nicht.

Wer eine Vorlage in die Sitzung der Gemeindevertretung trägt, die im Fachausschuss einstimmig durchgefallen ist, weiß bereits vor der Sitzung, dass sie keine Mehrheit findet. Der Rückzug am 13.05. war daher weniger eine spontane Reaktion auf die Sitzung als die logische Folge eines Beratungsstandes, der schon eine Woche zuvor feststand.

Die Begründung des Bürgermeisters: Die Gemeindevertretung möge nun bessere Vorschläge unterbreiten, die zu einem niedrigeren Hebesatz führen. Üblicherweise legt jedoch der Bürgermeister den Haushaltsentwurf einschließlich Konsolidierungspfad vor, die Gemeindevertretung berät und beschließt. Hier wurde eine Vorlage ohne eigenen Konsolidierungspfad eingebracht und nach der einstimmigen Ablehnung im HFA an die Vertretung zurückgegeben.

Antrag zurückgezogen, alles gut, oder?

Nein, nichts ist gut. Der konkrete Antrag ist zwar vom Tisch, aber die strukturellen Probleme dahinter bleiben. Die Vorlage hat zwei davon offen sichtbar gemacht.

Erstens zeigt die Vorlage, wie tief das Haushaltsdefizit tatsächlich ist. Mit 1703% würde Schlangenbad den höchsten Grundsteuer-Hebesatz B in ganz Hessen erreichen – über dem bisherigen Spitzenreiter Heusenstamm (1327%) und ein Vielfaches dessen, was zum Beispiel Heidenrod (250%) im selben Landkreis erhebt.

Hessen-Hebesatz-B-Vergleich: Schlangenbad nach Vorlage bei 1703% als neuer Spitzenreiter, vor Heusenstamm (1327%), Heidenrod (250%) als niedrigster im RTK; rechts ein Auszug aus der Beschluss-Vorlage VL-1197
Im Vergleich der Hebesätze landet Schlangenbad mit der Bürgermeister-Vorlage (1703%) deutlich über dem bisherigen Hessen-Spitzenreiter Heusenstamm (1327%). Rechts: die zugrundeliegende Berechnungsseite der Beschluss-Vorlage VL-1197.

Eine solche Größenordnung schlägt man nicht vor, wenn man nur ein kleines Loch zu stopfen hat.

Zweitens zeigt sie, dass die Grundsteuer in der Konsolidierungs-Strategie des Bürgermeisters faktisch die zentrale Stellschraube ist.

Die Zahlen aus der Vorlage machen das deutlich:

  • Zahlungsmittelfehlbetrag 2026: rund 2,08 Mio €
  • Tilgungspflicht nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO: rund 1,05 Mio €
  • Geplantes Mehraufkommen aus der Grundsteuer B: rund 2,07 Mio €

Das geplante Mehraufkommen entspricht also fast exakt dem Zahlungsmittelfehlbetrag – genau aus diesem Verhältnis ergibt sich überhaupt erst die 1703%-Zahl.

Im Antrag sind keine konkreten Einsparungen oder alternativen kommunalen Einnahmen vorgeschlagen, es werden jedoch Möglichkeiten angedeutet:

„Alternativ müssen im Ergebnishaushalt (Gewinn- und Verlustrechnung) 2.071.387 EUR an Ausgaben eingespart werden oder eine Mischung aus der Erhöhung von Gebühren- und Satzungen sowie die Kürzung von Ausgaben erfolgen.“ (aus der Bürgermeister-Vorlage VL-1197)

Einen separaten Vorstoß zu Einsparungen gibt es: Mit der Vorlage VL-1195 hat der Bürgermeister einen vorläufigen Einstellungsstopp für die Gemeindeverwaltung einschließlich des Bauhofs vorgeschlagen, der bis zur Beschlussfassung des Haushaltsplans 2026 gelten soll. Die Gemeindeverwaltung hat dem nicht widersprochen und die Entscheidung einstimmig in Kenntnis genommen

Wie geht es weiter?

Der Haushalt 2026 (TOP 12) wurde am 13.05.2026 in die Gemeindevertretung eingebracht und in den Haupt- und Finanzausschuss (HFA) überwiesen. Die Beratung läuft jetzt in eigens dafür anberaumten Sondersitzungen, die abschließende Beschlussfassung erfolgt anschließend in einer regulären Gemeindevertretersitzung.

Für den zurückgezogenen Antrag steht noch kein Termin für eine Wiedervorlage. Damit ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer für das laufende Haushaltsjahr 2026 rückwirkend wirksam werden kann, muss sie bis zum 30.06.2026 beschlossen sein. Die Entscheidung wird also aller Voraussicht nach in der nächsten Gemeindevertretersitzung am 24. Juni fallen.

Was sagt die FLS dazu?

Die FLS hat im Haupt- und Finanzausschuss aus drei Gründen gegen die Vorlage zur Erhöhung des Hebesatzes auf 1703% gestimmt:

Die Vorlage stellt keine Alternativen zur Auswahl. Ein Antrag dieser Größenordnung müsste konkrete Konsolidierungswege vorschlagen, die aus Hebesatzerhöhung, Einsparvolumen und langfristiger Einnahmenerschließung bestehen.

Es fehlt eine langfristige Strategie. Wenn die einzige Antwort auf das Haushaltsdefizit „Grundsteuer hoch“ lautet, wird sie auch in den kommenden Jahren so lauten, nur mit einer noch höheren Zahl. Schlangenbad braucht einen Konsolidierungspfad über das einzelne Haushaltsjahr hinaus. Wir wollen Windenergie auf eigener Gemarkung, interkommunale Zusammenarbeit und gezielte gewerbliche Ansiedlung.

Die Erhöhung belastet einseitig die Bürgerinnen und Bürger. Eigentümer und Mieter tragen die Hauptlast. Den parallel vom Bürgermeister vorgeschlagenen Einstellungsstopp (VL-1195) als Spar-Bemühung begrüßen wir grundsätzlich, allein reicht er aber nicht. Unsere Befürchtung: Wenn die Verwaltung jetzt unter Druck gerät, an den falschen Stellen zu sparen (Kitas, Vereinswesen, soziale Infrastruktur), sinkt die Lebensqualität in Schlangenbad ohne nennenswerte Entlastung – und in den Folgejahren würde der Hebesatz trotzdem weiter steigen, weil das strukturelle Problem nicht angegangen wurde.

Wir wollen das Gegenteil: den Ausbau neuer Einnahmequellen, damit die Last nicht erneut allein bei Eigentümern, Mietern und der sozialen Infrastruktur landet. Dafür werden wir uns einsetzen, wie versprochen.

Dokumente und weiterführende Links

Hintergrund

  • Sitzung: Gemeindevertretung Schlangenbad, 13.05.2026
  • Tagesordnungspunkte: TOP 12 (Haushalt 2026 – Einbringung), TOP 13 (Hebesatzsatzung 2026 / VL-1197)
  • Vorberatung: Haupt- und Finanzausschuss am 05.05.2026 – VL-1197 dort einstimmig abgelehnt
  • Antragsteller beider Vorlagen: Bürgermeister
  • Ergebnis TOP 12 (Haushalt 2026): Einbringung erfolgt, Überweisung in HFA-Sondersitzungen
  • Ergebnis TOP 13 (Hebesatzsatzung VL-1197): vom Bürgermeister zurückgezogen
  • FLS-Vertreter:innen: Marina Meffert, Dr. Ilja von Hoeßle

Quellen Hessen-Vergleich