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Kürzung bei der Kindertagespflege gestoppt, FLS-Antrag „Prüfung der Gebührensatzungen“ angenommen

von Dr. Ilja von Hoeßle

Marina Meffert und Dr. Ilja von Hoeßle (FLS) bei der Sitzung der Gemeindevertretung im Dorfgemeinschaftshaus Hausen v.d.H.
Marina und Ilja vertraten die FLS in Hausen. Zwecks Tageslicht entstand das Foto jedoch Tage später, und sogar in einem anderen Ortsteil.

Die Sommerpause ist vorbei, und es gibt wieder Entscheidungen aus der Gemeindevertretung.

Das Dorfgemeinschaftshaus in Hausen war selten so voll wie am 2. September zur vierten Sitzung der Gemeindevertretung mit rekordverdächtigen 30 (dreißig!) öffentlichen Tagesordnungspunkten. Der Grund für die vielen Zuschauerinnen und Zuschauer war vor allem die Vorlage zu Tagesordnungspunkt 20: Der Gemeindevorstand wollte die Förderung der Kindertagespflege komplett streichen, um den Haushalt zu entlasten. Dieses kontroverse Vorhaben stand an diesem Abend im Mittelpunkt.

Dieser Beitrag fasst die drei Entscheidungen des Abends zusammen, die aus unserer Sicht am wichtigsten sind: die oben genannte Kinderbetreuung, unser Antrag „Prüfung der Gebührensatzungen“ und – was denn sonst – der Haushalt 2026.

Zur Erinnerung: In der Gemeindevertretung sitzen fünf Fraktionen. Die Koalition aus CDU (8 Sitze) und BfB (8) hat die Mehrheit. Dazu kommen die Grünen (4), die SPD (2), die FLS (2) und ein FDP-Mandat.

Überblick

Thema Vorlage / Antragsteller Ergebnis
Streichung der Förderung der Kindertagespflege Gemeindevorstand (VL-1235) zurückgestellt bis zum Ergebnis der vertiefenden Untersuchung (einstimmig)
Prüfung der Gebührensatzungen FLS (AT-71) angenommen (19 : 0 : 1)
Haushaltsplan 2026 – Überweisung an den Gemeindevorstand (einstimmig)

Kinderbetreuung: keine Kürzung bei der Kindertagespflege, bis die Prüfung vorliegt

Worum ging es? Seit 2016 bezuschusst die Gemeinde die Betreuung Schlangenbader Kinder in der Kindertagespflege. Dieser Zuschuss beträgt seit 2023 2,00 € pro Betreuungsstunde. Der Gemeindevorstand schlug vor, diese Förderung als Einsparmaßnahme einzustellen. Die Verwaltung bezifferte die Ersparnis mit rund 57.000 € im Jahr.

Neben der Entlastung des Haushalts begründete die Vorlage den Vorschlag damit, dass im Jahr 2025 nur 27,8 % der Unter-Dreijährigen eine Kita besuchten und dass die Krippenplätze in Schlangenbad deutlich unterausgelastet seien. Der Hessische Rechnungshof empfehle, die Nachfrage in die eigenen Einrichtungen zu lenken.

Der Vorlage lagen Stellungnahmen von Tagesmüttern bei. Eine Tagesmutter aus Bärstadt rechnet mit rund 840 € weniger im Monat, ein Betrag, den sie „nicht einfach auffangen“ könne. Es lohne sich dann wirtschaftlich kaum noch, Schlangenbader Kinder aufzunehmen. Das hätte die Konsequenz, dass Eltern deutlich mehr zahlen müssten. Und ob der Wegfall der Förderung mehr Kinder in die Schlangenbader Kitas bringen würde, ist unserer Meinung nach fraglich. Denn es ist gesetzlich verankert, dass die Gemeinde nicht vorschreiben darf, wo Eltern ihre Kinder betreuen lassen. Und wenn Eltern statt der Tagespflege eine Kita in einer Nachbarkommune wählen, zahlt Schlangenbad dafür einen Kostenausgleich an die Standortgemeinde.

Unsere Position: Die Kinderbetreuung kostet die Gemeinde 2026 rund 2,66 Mio. €. Die Vorlage selbst nennt die Einsparung bei der Tagespflege „einen überschaubaren, aber haushaltspolitisch wichtigen Baustein“, sie entspricht rund zwei Prozent der Kita-Kosten. Das große Einsparpotenzial liegt unserer Meinung nach woanders.

Auch der Hessische Rechnungshof hat in seinem Beratungsgespräch im April darauf hingewiesen: Schlangenbad unterhält sieben Feuerwehrstandorte für sieben Ortsteile. Der Rechnungshof hat die Frage aufgeworfen, ob unter Einhaltung der Hilfsfrist Standorte zusammengelegt werden können. Und das höchste Defizit aller freiwilligen Leistungen ist der Zuschuss an die Staatsbad GmbH mit rund 680.000 € im Jahr. Als Reaktion auf diese Hinweise hat die Gemeindevertretung im Juni für die Bereiche Kinderbetreuung, Staatsbad und Feuerwehr eine vertiefende Untersuchung beantragt, die das Land Hessen zur Hälfte bezahlt.

Wir halten es nicht für sinnvoll, noch bevor das Ergebnis der Untersuchung vorliegt, bei dem Posten zu sparen, der Schlangenbader Kinder und Eltern so direkt trifft.

Das Ergebnis: Nach einiger Diskussion und Änderungsvorschlägen aus verschiedenen Fraktionen einigte sich die Gemeindevertretung einstimmig darauf, die Entscheidung zurückzustellen, bis das Ergebnis der vertiefenden Untersuchung vorliegt. Auf dieser Grundlage wird über die Bezuschussung neu entschieden. Die Förderung läuft somit weiter und für die Familien und die Tagespflegepersonen ist das eine Erleichterung. Die FLS begrüßt diese Entscheidung.

Unser Antrag: Prüfung der Gebührensatzungen

Worum ging es? Der Hessische Rechnungshof hatte die Gemeinde im Frühjahr darauf hingewiesen, dass Gebühren für einzelne Leistungen der Gemeinde nicht regelmäßig vor- und nachkalkuliert werden. Die letzte Nachkalkulation stammt von 2019. Mehrere Satzungen sind seit mindestens zehn Jahren unverändert, wie zum Beispiel die Feuerwehrgebühren von 2016, die Erschließungsbeiträge von 2011, die Straßenbeiträge von 2009 und die Sondernutzungsgebühren für öffentliche Straßen aus dem Jahr 2008.

Unser Antrag bittet den Gemeindevorstand deshalb um Folgendes: Es sollen alle Gebührensatzungen, die 2027 seit zehn Jahren nicht mehr angepasst wurden, auf ihre Kostendeckung geprüft werden. Wenn Gebühren nicht mehr kostendeckend sind oder zu hoch ausfallen, soll der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung kostendeckende Sätze vorschlagen. Die Gemeinde soll ihre Leistungen nicht aus dem allgemeinen Haushalt subventionieren müssen, und Bürgerinnen und Bürger sollen nicht mehr zahlen als die Leistung kostet.

Das Ergebnis: Angenommen mit 19 : 0 : 1 (eine Enthaltung). Die Zustimmung kam ohne Debatte und über alle Fraktionen hinweg. Die Prüfung kommt genau zur richtigen Zeit, denn die Beratungen zum Haushalt 2027 beginnen in den nächsten Monaten. Aktuelle Gebühren sind dabei ein integraler Bestandteil.

Haushalt 2026: zurück auf Anfang

Zur Einordnung: Nach dieser Sitzung steht fest, dass Schlangenbad weiterhin ohne beschlossenen Haushalt bleiben muss. Damit gilt die vorläufige Haushaltsführung nach § 99 HGO. Die Gemeinde darf somit im Wesentlichen nur verpflichtende Leistungen ausüben. Darunter fallen zum Beispiel Kitas, Wasserversorgung, Feuerwehr, Personal und weitere, bereits laufende Verträge. Neue Investitionen und neue freiwillige Leistungen sind dagegen gesperrt. Für Schlangenbad ist das keine Ausnahmesituation mehr, denn bereits der Haushalt 2025 wurde erst im November 2025 beschlossen, sodass rund 2,9 Millionen Euro geplanter Investitionen als Haushaltsreste in das Jahr 2026 übertragen wurden.

Der Haushalt 2026 stand an diesem Abend ohne Vorlage auf der Tagesordnung. Um zu verstehen, was bereits beschlossen wurde, hilft ein Blick auf den Weg, den der Haushalt seit Mai genommen hat:

13. Mai
Haushalt 2026 eingebracht, in Sondersitzungen des HFA überwiesen
→
Juni
HFA-Sondersitzungen: Sparpotenzial gering, Defizit bleibt
→
24. Juni
Gemeindevertretung: Mehrheit von BfB & CDU beschließt: Grundsteuer bleibt bei 910 %, rund 2 Mio. € Defizit bleibt im vorläufigen Haushalt.
→
Kommunalaufsicht
Ein Jahr ohne Haushalt wird nicht akzeptiert: Ein Haushalt 2026 muss versucht werden
→
25. August
HFA: genehmigungsfähig „nur über eine pauschale Kürzung“, einstimmig an die Gemeindevertretung
→
2. September
Gemeindevertretung einstimmig: Haushalt zurück an den Gemeindevorstand
→
offen
Gemeindevorstand erarbeitet Vorschläge → HFA → Gemeindevertretung.

Quellen: Niederschriften des Haupt- und Finanzausschusses, Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.09.2026. Die Position der Kommunalaufsicht wurde von der Verwaltung im Ausschuss berichtet.

Was beschlossen wurde: Die Gemeindevertretung hat einstimmig beschlossen, den Haushaltsplan 2026 an den Gemeindevorstand zurückzugeben. Dieser soll Verbesserungsvorschläge erarbeiten, mit denen der Haushalt genehmigungsfähig wird. Anschließend geht der Entwurf erneut in den Haupt- und Finanzausschuss und dann wieder zur Abstimmung in die Gemeindevertretung. Einen Termin dafür gibt es nicht.

Warum das nötig wurde: Nach Auskunft der Verwaltung akzeptiert die Kommunalaufsicht ein Jahr ohne Haushalt nicht und verlangt, dass die Gemeinde einen genehmigungsfähigen Haushalt 2026 aufstellt. Jedoch wurde bereits in den Sondersitzungen im Juni keine solche Möglichkeit festgestellt, ohne den Grundsteuerhebesatz B drastisch zu erhöhen. Eine solche Erhöhung ist nur bis zum 30. Juni des laufenden Jahres möglich und damit für 2026 ausgeschlossen. Es bleibt zu hoffen, dass der Gemeindevorstand einen Vorschlag zum Haushalt 2026 erarbeitet, der bald zur Abstimmung bereitsteht und zumindest der Kommunalaufsicht in bestimmten Punkten entgegenkommt. Da bis dahin das Jahr 2026 wahrscheinlich schon fast vorbei sein wird, setzt sich die FLS vor allem dafür ein, dass der Haushalt 2027 rechtzeitig und mit konkreten Einsparvorschlägen beschlossen wird.

Fazit

Die Entscheidung um die Kindertagespflege hat gezeigt, dass die Gemeindevertretung schnell und einstimmig handeln kann, sobald die Öffentlichkeit aufmerksam wird. Die Kindertagespflege bleibt gefördert, weil Eltern und Tagespflegepersonen Druck gemacht haben.

Wir hoffen, solche Situationen in Zukunft zu vermeiden und die Haushaltslage in den Griff zu kriegen. Unser Antrag „Prüfung der Gebührensatzungen“ ist dafür ein konstruktiver Beitrag. Wir setzen uns dafür ein, dass der Haushalt 2027 pünktlich beschlossen wird, damit die Gemeinde wieder finanziell handlungs- und gestaltungsfähig ist. Dabei haben wir im Blick, dass Einsparungen nicht pauschal passieren und vor allem nicht an den falschen Stellen gespart wird.

Dokumente und weiterführende Links

Hintergrund

  • Sitzung: Gemeindevertretung Schlangenbad, 4. Sitzung, 02.09.2026, Dorfgemeinschaftshaus Hausen v.d.H.
  • Themen des Abends (Auswahl): Einstellung der Förderung der Kindertagespflege (VL-1235), FLS-Antrag „Prüfung der Gebührensatzungen“ (AT-71), Haushaltsplan 2026
  • Ergebnis Kindertagespflege: einstimmig zurückgestellt bis zum Ergebnis der vertiefenden Untersuchung; Förderung läuft vorerst weiter
  • Ergebnis FLS-Antrag: angenommen mit 19 : 0 : 1
  • FLS-Vertreter:innen: Marina Meffert, Dr. Ilja von Hoeßle

Grundsteuer bleibt bei 910 %, das Haushaltsloch ebenfalls

von Dr. Ilja von Hoeßle

Marina und Ilja (FLS) bei der Sitzung der Gemeindevertretung
Marina und Ilja vertraten die FLS bei der Sitzung im Haus Ägidius in Niedergladbach

Es war die bisher bedeutendste Sitzung der Gemeindevertretung in diesem Jahr. Am 24.06.2026 stand die wichtigste Entscheidung an, die den politischen Kurs für die nächsten Jahre in Schlangenbad bestimmen wird: der Grundsteuer-Hebesatz. Dieser Beitrag fasst die zentralen Punkte des Abends zusammen.

In der Gemeindevertretung sitzen fünf Fraktionen – CDU (8 Sitze) und BfB (8) bilden zusammen die Mehrheit, dazu kommen Grüne (4), SPD (2), FLS (2) und ein FDP-Mandat.

Neben den Haushalts- und Grundsteuerthemen berichten wir hier auch über die Anträge der FLS.

Überblick

Thema Antragsteller Ergebnis
Grundsteuer-Hebesatz: 990 % SPD abgelehnt
Grundsteuer-Hebesatz: 910 % (unverändert) Bürgermeister angenommen (CDU/BfB)
Schönes Schlangenbad – Pflegekonzept für den Kurort FLS abgelehnt
Windenergie am Solarpark Obergladbach FLS vorerst zurückgezogen (wird nachgereicht)
Windenergie mit Eltville (Vorrangfläche 2-439) FLS zurückgezogen (Fokus auf Obergladbach)

Grundsteuer: Wer hat wie abgestimmt?

Zur Erinnerung: Im Mai hatte der Bürgermeister einen Antrag vorgelegt, der zeigte, dass das Haushaltsdefizit für 2026 so hoch ist, dass ein Haushaltsausgleich über die Grundsteuer B nur mit einer Erhöhung von 910 % auf 1.703 % möglich wäre. Diese 1.703 % sind keine willkürliche Zahl, sondern der von der Verwaltung selbst errechnete Wert, der nötig wäre, um den Haushalt 2026 ohne nennenswerte Einsparungen rechnerisch auszugleichen. Nachdem dieser Vorschlag im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) einstimmig abgelehnt war und von allen Fraktionen kritisiert wurde, versuchte der HFA, Haushaltseinsparungen zu ermöglichen. Dabei zeigte sich jedoch, dass das Potenzial für Kürzungen gering ist – ein großer Teil des Haushalts besteht aus Pflichtaufgaben und festen Verpflichtungen, die sich nicht einfach streichen lassen. Die Entscheidung über den Hebesatz wurde auf den 24. Juni vertagt – die letzte Sitzung vor der gesetzlichen Frist (30.06.) für das laufende Jahr.

An diesem Abend lagen folgende Zahlen auf dem Tisch:

Hebesatz Grundsteuer B Was es bedeutet Veränderung ggü. heute
910 % unverändert seit Anfang 2025 (Vorschlag des Bürgermeisters) keine
990 % Änderungsantrag der SPD rund +9 %
1.703 % rechnerischer Wert für einen ausgeglichenen Haushalt fast doppelt (+87 %)

Beschlossen wurde durch die Mehrheit von CDU und BfB der unveränderte Satz von 910 %. Zuvor war der SPD-Antrag auf 990 % abgelehnt worden; für ihn stimmten neben der SPD auch die FLS und ein Teil der Grünen. Die beiden Abstimmungen im Einzelnen (Ja : Nein : Enthaltung):

Fraktion (anwesend) SPD-Antrag: 990 % Bürgermeister-Vorschlag: 910 %
CDU + BfB (11) Nein Ja
SPD (2) Ja Nein
FLS (2) Ja Nein
Grüne (4) 2 Ja / 2 Enthaltung Nein
FDP (1) Enthaltung Enthaltung
Ergebnis 6 : 11 : 3 – abgelehnt 11 : 8 : 1 – angenommen

Nicht wundern, dass die Gesamtanzahl der Sitze so abweicht von der Gesamtzahl an abgegebenen Stimmen: von der Koalition aus CDU und BfB (zusammen 16 Sitze) waren 11 Mitglieder anwesend; die übrigen Fraktionen waren vollzählig vertreten.

Für die Bürgerinnen und Bürger heißt das zunächst: keine höhere Grundsteuer im Jahr 2026. Das ist eine kurzfristig gute Nachricht. Aber sie löst das eigentliche Problem nicht.

Warum hat die FLS für die höhere Zahl gestimmt?

Diese Frage ist berechtigt – also beantworten wir sie klar und offen.

Die FLS will die Grundsteuer nicht erhöhen. Im Gegenteil: Wir wollen erreichen, dass sie nicht Jahr für Jahr weiter steigen muss. Dass wir trotzdem für die 990 % der SPD gestimmt haben, hat einen Grund: Wir wollten die Lücke im Haushalt nicht wegrechnen.

Bei 910 % bleibt der Haushalt 2026 nämlich nicht ausgeglichen. Es fehlen weiterhin rund zwei Millionen Euro. Das Problem verschwindet damit nicht, es wird nur in die kommenden Jahre verschoben – und kommt dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in noch größerer Höhe zurück.

Die 990 % der SPD waren aus unserer Sicht verantwortungsvoller als ein unverändertes „weiter so“ – auch wenn sie das strukturelle Loch bei Weitem nicht decken. Deshalb haben wir sie als kleinen Schritt in die richtige Richtung mitgetragen.

Wichtig ist uns aber die grundsätzliche Linie: Immer höhere Grundsteuern sind nicht die Lösung. Eine Steuererhöhung darf nur das letzte Mittel sein, sobald Einsparungen in vernünftigem Rahmen und Einnahmen ausgeschöpft wurden. Damit nicht jedes Jahr die Grundsteuer erhöht und zugleich freiwillige Leistungen und Investitionen der Gemeinde gekürzt werden, braucht Schlangenbad endlich neue, dauerhafte Einnahmen. Genau dafür setzen wir uns ein (siehe unten, Windenergie).

Schönes Schlangenbad: Pflegekonzept für den Kurort abgelehnt

Worum ging es? Schlangenbad ist staatlich anerkanntes Heilbad und das älteste Kurbad Hessens. Der Pflegezustand der öffentlichen Flächen, Wege und Anlagen gehört zu den Grundlagen dieses Status – und er ist vielen Bürgerinnen, Bürgern und Gästen ein sichtbares Anliegen. Unser Antrag bat den Gemeindevorstand um zweierlei:

  • ein Pflege- und Instandhaltungskonzept für den Ortsteil Schlangenbad – mit Bestandsaufnahme, festen Pflegeintervallen, einer Prioritätenliste und Vorschlägen zur Einbindung der Bürgerschaft (etwa Patenschaften für Grünanlagen), erarbeitet in Abstimmung mit dem Ortsbeirat Schlangenbad;
  • eine transparente Übersicht über die Einnahmen aus Kurtaxe und Bäderpfennig 2025 und deren konkrete Verwendung.

Das Ergebnis: Die beiden Stimmen der FLS (Marina, Ilja) waren dafür, alle anderen dagegen. Die Debatte verlief dabei in rauerem Ton, als wir es uns für ein Sachthema dieser Art gewünscht hätten.

Der zentrale Einwand: In der Debatte wurde vor allem vorgebracht, dass für diese Belange der Ortsbeirat Schlangenbad die richtige Anlaufstelle sei, und nicht die Gemeindevertretung.

Genau deshalb hatte unser Antrag den Ortsbeirat Schlangenbad ausdrücklich eingebunden: Das Konzept sollte „in Abstimmung mit dem Ortsbeirat“ erarbeitet werden, und wir hatten dessen Anhörung nach § 82 HGO beantragt. Zugleich ging der Antrag über die reine Ortspflege hinaus, denn er bat den Gemeindevorstand um ein verbindliches Pflegekonzept und um eine transparente Übersicht zur Verwendung von Kurtaxe und Bäderpfennig. Über solche Aufträge an den Gemeindevorstand und über Fragen der Mittelverwendung entscheidet die Gemeindevertretung; der Ortsbeirat wirkt hier beratend mit.

Windenergie: Entscheidungen verschoben

Die Grundsteuer-Debatte zeigt genau, woran es in Schlangenbad hängt: an fehlenden eigenen Einnahmen. Unsere Antwort darauf hatten wir in Form von zwei Anträgen zur Windenergie vorbereitet: einen am Solarpark Obergladbach, einen in Kooperation mit Eltville an der Vorrangfläche 2-439. Beide verfolgen konsequent unsere FLS-Ziele: Einnahmen generieren, in diesem Fall durch Windkraft, ein Bürgerfonds zur finanziellen Beteiligung der Schlangenbaderinnen und Schlangenbader und letztlich ein Bürgerentscheid, bei dem die Bürgerschaft über die Umsetzung selbst entscheidet.

Beide Anträge kamen an diesem Abend noch nicht zur Abstimmung – aus zwei unterschiedlichen Gründen:

  • Den Eltville-Antrag haben wir zurückgezogen, um uns zunächst auf den Standort in Obergladbach zu konzentrieren, wo bereits eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher und Netzanbindung entsteht – eine Infrastruktur, die sich für Windenergie mitnutzen ließe und den Einstieg damit deutlich günstiger macht. Dazu gibt es bereits Vorarbeit anderer Fraktionen, an die wir anknüpfen: Grüne und SPD hatten gemeinsam einen Prüfauftrag für Windstandorte auf Schlangenbader Gemarkung gestellt (damals knapp abgelehnt), und die Grünen haben eine Anfrage zur Windenergie am Solarpark Obergladbach eingebracht.
  • Den Obergladbach-Antrag haben wir dagegen nur vorerst zurückgezogen – am Vorhaben selbst halten wir in jedem Fall fest. Wir reichen ihn nach, sobald die noch offene Anfrage der Grünen geklärt ist. Diese Anfrage ist bereits über ein halbes Jahr alt; ihre Klärung wollen wir abwarten, um bei einem so wichtigen Antrag einen tragfähigen Beschluss auf Basis aller vorliegenden Informationen zu treffen. Ewig warten wollen wir damit aber nicht.

Fazit

Der rote Faden des Abends war der Haushalt. Der Wiesbadener Kurier fasste die Sitzung unter der Überschrift „Finanzsituation ist katastrophal“ zusammen. Dass die Grundsteuer bei 910 % bleibt, verschafft zwar kurzfristig Luft, aber das strukturelle Defizit bleibt bestehen und wird mittelfristig nur größer, weil dadurch aus diesem Jahr Einnahmen fehlen. Unsere Linie bleibt unverändert: ehrlich rechnen anstatt das Haushaltsloch schönzureden und vor allem endlich neue, dauerhafte Einnahmen erschließen. Genau das ist das Ziel unserer Windenergie-Anträge, an denen wir weiter dranbleiben.

Ein Punkt verdient dabei besondere Aufmerksamkeit: Schlangenbad hat für 2026 weiterhin keinen beschlossenen Haushalt. Der Haushalt wird vorläufig geführt. Was das konkret bedeutet und welche Folgen es hat, erläutern wir in einem weiteren Beitrag.

Dokumente und weiterführende Links

Hintergrund

  • Sitzung: Gemeindevertretung Schlangenbad, 24.06.2026
  • Themen des Abends (Auswahl): Hebesatzsatzung 2026 (Grundsteuer B), FLS-Antrag „Schönes Schlangenbad“, FLS-Anträge zur Windenergie (Obergladbach und Eltville)
  • Ergebnis Grundsteuer: Hebesatz B bleibt bei 910 % (Mehrheit CDU/BfB); SPD-Antrag auf 990 % abgelehnt
  • Ergebnis „Schönes Schlangenbad“: abgelehnt (nur FLS dafür)
  • Windenergie: Eltville-Antrag zurückgezogen (Konzentration auf Obergladbach); Obergladbach-Antrag vorerst zurückgezogen, wird nach Klärung der Grünen-Anfrage nachgereicht
  • FLS-Vertreter:innen: Marina Meffert, Dr. Ilja von Hoeßle

Grundsteuer-Verdopplung: Bürgermeister zieht eigenen Antrag zurück

von Dr. Ilja von Hoeßle

Marina Meffert und Dr. Ilja von Hoeßle halten den ausgedruckten Antrag des Bürgermeisters zur Hebesatzsatzung VL-1197 zwischen sich
Zu heikel, daher Rückzug: Bürgermeister zieht eigenen Antrag zur Grundsteuererhöhung, von 910% auf 1703%, zurück

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.05.2026 lagen zwei finanzpolitische Vorlagen des Bürgermeisters auf dem Tisch: der Haushalt 2026 und die Hebesatzsatzung 2026, die die Grundsteuer B von 910% auf 1703% erhöhen sollte, was fast einer Verdopplung entspricht. Die 910% waren erst zum Jahresbeginn 2025 in Kraft getreten.

Mit einer Erhöhung auf 1703% wäre Schlangenbad neuer Hessen-Rekord, deutlich über dem bisherigen Spitzenwert von Heusenstamm (1327%). Andere Maßnahmen enthält die Vorlage nicht: keine Sparmaßnahmen, keine Gebührenreform, keine alternativen Einnahmequellen.

Drei Kernpunkte aus der Sitzung:

  • Hebesatzsatzung vom Bürgermeister zurückgezogen: Die einstimmige Ablehnung der Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) eine Woche zuvor signalisierte die deutliche Ablehnung bereits vor der Sitzung.
  • Haushalt 2026 eingebracht und in HFA-Sondersitzungen überwiesen: Die Beratung läuft jetzt in Sondersitzungen des Fachausschusses.
  • Position der FLS: Damit nicht an der falschen Stelle gespart wird (Kitas, Vereinswesen, soziale Infrastruktur) braucht Schlangenbad neue Einnahmequellen.

Was bedeutet 1703%?

1703% klingen abstrakt – was heißt diese Zahl konkret für Eigentümer und Mieter in Schlangenbad? Drei Schritte zur Einordnung: erst die Mechanik, dann der Faktor, dann konkrete Beispiele.

Die Grundsteuer B betrifft alle bebauten und bebaubaren Grundstücke in Schlangenbad: Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und gewerblich genutzte Gebäude. Die Höhe der Steuer ergibt sich aus zwei Faktoren:

Grundsteuer = Messbetrag × Hebesatz

Der Messbetrag wird vom Finanzamt für jedes einzelne Grundstück festgesetzt und ist abhängig von Fläche, Lage und Nutzung. Der Hebesatz wird von der Gemeinde beschlossen. In Schlangenbad wurde er erst zum Jahresbeginn 2025 auf 910% angehoben. Nur ein Jahr später schlägt die Vorlage VL-1197 bereits eine weitere Anhebung auf 1703% vor.

Rechnerisch heißt das: Wer heute eine bestimmte Summe Grundsteuer zahlt, würde nach der Vorlage etwa das 1,87-fache zahlen (genauer: 1703 ÷ 910 ≈ 1,87).

Wer einen aktuellen Grundsteuerbescheid zur Hand hat, kann die eigene zu erwartende Mehrbelastung selbst ausrechnen: aktueller Jahresbetrag × 1,87.

Konkrete Beispiele:

Bisherige Jahresgrundsteuer Mit 1703% Mehrbelastung pro Jahr
400 € 749 € +349 €
700 € 1.310 € +610 €
1.000 € 1.871 € +871 €
1.500 € 2.807 € +1.307 €

Auf wen wirkt sich das aus?

Auf den ersten Blick trifft die Grundsteuer nur die Eigentümerinnen und Eigentümer. Tatsächlich trifft sie aber alle, die in Schlangenbad wohnen oder arbeiten.

Mieterinnen und Mieter: Die Grundsteuer ist nach der Betriebskostenverordnung vollständig umlagefähig. Vermieter dürfen sie über die jährliche Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergeben und tun das in der Regel auch. Eine Verdopplung der Grundsteuer schlägt sich also direkt in höheren Nebenkosten nieder.

Gewerbe und Vereine: Wer Räume mietet – vom Friseur über die Praxis bis zum Vereinsheim – bekommt die Erhöhung ebenfalls weitergereicht. Steigende Fixkosten machen Schlangenbad als Standort für kleine Betriebe und gemeinnützige Strukturen unattraktiver.

Kurort und Tourismus: Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen müssen die zusätzlichen Kosten kompensieren, und zwar entweder über höhere Preise oder eine engere Gewinnmarge. Beides schwächt einen ohnehin sensiblen Wirtschaftszweig in Schlangenbad.

Eine Hebesatz-Erhöhung dieser Größenordnung ist also keine Steuer für Wohlhabende, denn sie betrifft alle in Schlangenbad.

Warum hat der Bürgermeister den Antrag zurückgezogen?

Eine Woche vor der Sitzung der Gemeindevertretung hatte der vorberatende Haupt- und Finanzausschuss am 05.05.2026 über genau diese Vorlage beraten, und sie einstimmig abgelehnt. Keine Fraktion hat in dieser Form zugestimmt, auch die FLS nicht.

Wer eine Vorlage in die Sitzung der Gemeindevertretung trägt, die im Fachausschuss einstimmig durchgefallen ist, weiß bereits vor der Sitzung, dass sie keine Mehrheit findet. Der Rückzug am 13.05. war daher weniger eine spontane Reaktion auf die Sitzung als die logische Folge eines Beratungsstandes, der schon eine Woche zuvor feststand.

Die Begründung des Bürgermeisters: Die Gemeindevertretung möge nun bessere Vorschläge unterbreiten, die zu einem niedrigeren Hebesatz führen. Üblicherweise legt jedoch der Bürgermeister den Haushaltsentwurf einschließlich Konsolidierungspfad vor, die Gemeindevertretung berät und beschließt. Hier wurde eine Vorlage ohne eigenen Konsolidierungspfad eingebracht und nach der einstimmigen Ablehnung im HFA an die Vertretung zurückgegeben.

Antrag zurückgezogen, alles gut, oder?

Nein, nichts ist gut. Der konkrete Antrag ist zwar vom Tisch, aber die strukturellen Probleme dahinter bleiben. Die Vorlage hat zwei davon offen sichtbar gemacht.

Erstens zeigt die Vorlage, wie tief das Haushaltsdefizit tatsächlich ist. Mit 1703% würde Schlangenbad den höchsten Grundsteuer-Hebesatz B in ganz Hessen erreichen – über dem bisherigen Spitzenreiter Heusenstamm (1327%) und ein Vielfaches dessen, was zum Beispiel Heidenrod (250%) im selben Landkreis erhebt.

Hessen-Hebesatz-B-Vergleich: Schlangenbad nach Vorlage bei 1703% als neuer Spitzenreiter, vor Heusenstamm (1327%), Heidenrod (250%) als niedrigster im RTK; rechts ein Auszug aus der Beschluss-Vorlage VL-1197
Im Vergleich der Hebesätze landet Schlangenbad mit der Bürgermeister-Vorlage (1703%) deutlich über dem bisherigen Hessen-Spitzenreiter Heusenstamm (1327%). Rechts: die zugrundeliegende Berechnungsseite der Beschluss-Vorlage VL-1197.

Eine solche Größenordnung schlägt man nicht vor, wenn man nur ein kleines Loch zu stopfen hat.

Zweitens zeigt sie, dass die Grundsteuer in der Konsolidierungs-Strategie des Bürgermeisters faktisch die zentrale Stellschraube ist.

Die Zahlen aus der Vorlage machen das deutlich:

  • Zahlungsmittelfehlbetrag 2026: rund 2,08 Mio €
  • Tilgungspflicht nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO: rund 1,05 Mio €
  • Geplantes Mehraufkommen aus der Grundsteuer B: rund 2,07 Mio €

Das geplante Mehraufkommen entspricht also fast exakt dem Zahlungsmittelfehlbetrag – genau aus diesem Verhältnis ergibt sich überhaupt erst die 1703%-Zahl.

Im Antrag sind keine konkreten Einsparungen oder alternativen kommunalen Einnahmen vorgeschlagen, es werden jedoch Möglichkeiten angedeutet:

„Alternativ müssen im Ergebnishaushalt (Gewinn- und Verlustrechnung) 2.071.387 EUR an Ausgaben eingespart werden oder eine Mischung aus der Erhöhung von Gebühren- und Satzungen sowie die Kürzung von Ausgaben erfolgen.“ (aus der Bürgermeister-Vorlage VL-1197)

Einen separaten Vorstoß zu Einsparungen gibt es: Mit der Vorlage VL-1195 hat der Bürgermeister einen vorläufigen Einstellungsstopp für die Gemeindeverwaltung einschließlich des Bauhofs vorgeschlagen, der bis zur Beschlussfassung des Haushaltsplans 2026 gelten soll. Die Gemeindeverwaltung hat dem nicht widersprochen und die Entscheidung einstimmig in Kenntnis genommen

Wie geht es weiter?

Der Haushalt 2026 (TOP 12) wurde am 13.05.2026 in die Gemeindevertretung eingebracht und in den Haupt- und Finanzausschuss (HFA) überwiesen. Die Beratung läuft jetzt in eigens dafür anberaumten Sondersitzungen, die abschließende Beschlussfassung erfolgt anschließend in einer regulären Gemeindevertretersitzung.

Für den zurückgezogenen Antrag steht noch kein Termin für eine Wiedervorlage. Damit ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer für das laufende Haushaltsjahr 2026 rückwirkend wirksam werden kann, muss sie bis zum 30.06.2026 beschlossen sein. Die Entscheidung wird also aller Voraussicht nach in der nächsten Gemeindevertretersitzung am 24. Juni fallen.

Was sagt die FLS dazu?

Die FLS hat im Haupt- und Finanzausschuss aus drei Gründen gegen die Vorlage zur Erhöhung des Hebesatzes auf 1703% gestimmt:

Die Vorlage stellt keine Alternativen zur Auswahl. Ein Antrag dieser Größenordnung müsste konkrete Konsolidierungswege vorschlagen, die aus Hebesatzerhöhung, Einsparvolumen und langfristiger Einnahmenerschließung bestehen.

Es fehlt eine langfristige Strategie. Wenn die einzige Antwort auf das Haushaltsdefizit „Grundsteuer hoch“ lautet, wird sie auch in den kommenden Jahren so lauten, nur mit einer noch höheren Zahl. Schlangenbad braucht einen Konsolidierungspfad über das einzelne Haushaltsjahr hinaus. Wir wollen Windenergie auf eigener Gemarkung, interkommunale Zusammenarbeit und gezielte gewerbliche Ansiedlung.

Die Erhöhung belastet einseitig die Bürgerinnen und Bürger. Eigentümer und Mieter tragen die Hauptlast. Den parallel vom Bürgermeister vorgeschlagenen Einstellungsstopp (VL-1195) als Spar-Bemühung begrüßen wir grundsätzlich, allein reicht er aber nicht. Unsere Befürchtung: Wenn die Verwaltung jetzt unter Druck gerät, an den falschen Stellen zu sparen (Kitas, Vereinswesen, soziale Infrastruktur), sinkt die Lebensqualität in Schlangenbad ohne nennenswerte Entlastung – und in den Folgejahren würde der Hebesatz trotzdem weiter steigen, weil das strukturelle Problem nicht angegangen wurde.

Wir wollen das Gegenteil: den Ausbau neuer Einnahmequellen, damit die Last nicht erneut allein bei Eigentümern, Mietern und der sozialen Infrastruktur landet. Dafür werden wir uns einsetzen, wie versprochen.

Dokumente und weiterführende Links

Hintergrund

  • Sitzung: Gemeindevertretung Schlangenbad, 13.05.2026
  • Tagesordnungspunkte: TOP 12 (Haushalt 2026 – Einbringung), TOP 13 (Hebesatzsatzung 2026 / VL-1197)
  • Vorberatung: Haupt- und Finanzausschuss am 05.05.2026 – VL-1197 dort einstimmig abgelehnt
  • Antragsteller beider Vorlagen: Bürgermeister
  • Ergebnis TOP 12 (Haushalt 2026): Einbringung erfolgt, Überweisung in HFA-Sondersitzungen
  • Ergebnis TOP 13 (Hebesatzsatzung VL-1197): vom Bürgermeister zurückgezogen
  • FLS-Vertreter:innen: Marina Meffert, Dr. Ilja von Hoeßle

Quellen Hessen-Vergleich

15 – 9, 9 – 15, 15 – 9

von Dr. Ilja von Hoeßle

Marina Meffert und Dr. Ilja von Hoeßle vor der ersten Sitzung der neuen Gemeindevertretung

Es war ein historischer Moment für die FLS: die erste Gemeindevertretersitzung in Hausen! Es gab Begrüßungen und nette Worte, und dann ging es auch schon zur Sache.

Drei wichtige Entscheidungen standen zur Abstimmung. Zwei davon betrafen unmittelbar die Teilnahme der Opposition an der politischen Arbeit, nämlich im Gemeindevorstand und in den Ausschüssen. In allen drei Abstimmungen zeichnete sich dasselbe Muster ab: die Koalition aus CDU und BfB stimmte mit 15 Stimmen (eigentlich 16, aber ein BfB-Vertreter war abwesend). Die restlichen Stimmen – Grüne, SPD, FLS und FDP – gingen auf Nein oder Enthaltung (9 Stimmen). Diesen Abgeordneten gemeinsam ist das Interesse, ihre Mitwirkung in den Gremien zu erhalten.

Überblick

# Thema Antragsteller Ergebnis Abstimmung
1 Verkleinerung des Gemeindevorstandes (7 → 6 Beigeordnete) CDU / BfB angenommen 15 : 9 : 0
2 Erhöhung der Ausschussgröße (6 → 7 Sitze in HFA, JSK, BUK) FLS abgelehnt 9 : 15 : 0
3 Übertrag investiver Haushaltsreste 2025 (2,88 Mio. €) Verwaltung (VL-1161) angenommen 15 : 0 : 9 Enth.

Abstimmung 1:
Gemeindevorstand wird verkleinert, Opposition verliert Mitglied

Die Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstands wird von sieben auf sechs gesenkt. Die Sitzverteilung nach Stärkeverhältnis ergibt damit einen Losentscheid zwischen SPD und FLS um den letzten Sitz. Eine der beiden Fraktionen bleibt unvertreten. Warum die Entscheidung kontrovers ist, erfahrt ihr in der Detailanalyse.

→ Detailanalyse: Verkleinerung des Gemeindevorstandes

Abstimmung 2:
Ausschüsse bleiben bei sechs Sitzen, Opposition verliert Mitglied

Die FLS hatte beantragt, die drei Ausschüsse (HFA, JSK, BUK) auf jeweils sieben Sitze zu erhöhen, damit alle fünf Fraktionen vertreten sind. Der Antrag wurde abgelehnt. Genaueres erfahrt ihr in der Detailanalyse im Transparenz-Portal. Die anschließenden Losverfahren zwischen SPD und FLS um einen Platz ergaben:

  • Haupt- und Finanzausschuss (HFA): → FLS
  • Ausschuss Jugend/Sport/Soziales/Kur/Kultur (JSK): → SPD
  • Ausschuss Bauen/Umwelt/Kommunalentwicklung (BUK): → SPD

Die FLS hat damit in einem Ausschuss Stimmrecht, die SPD in zweien.

→ Detailanalyse: Ablehnung der Ausschussvergrößerung

Abstimmung 3:
2,88 Mio. Euro Haushaltsreste übertragen

Investive Mittel aus dem Haushalt 2025 in Höhe von 2.877.225 Euro wurden auf das Haushaltsjahr 2026 übertragen (§ 21 GemHVO). Hintergrund: Der Haushalt 2025 wurde erst im November 2025 genehmigt. Die Gemeinde war bis dahin in vorläufiger Haushaltsführung und konnte keine Investitionen tätigen. Ohne diesen Übertrag wären die Mittel verfallen.

Die FLS hat sich enthalten, da der Übertrag notwendig ist, damit laufende Tätigkeiten voranschreiten. Das wollen wir nicht blockieren. Allerdings hatten wir weder Einsicht noch Entscheidungsgewalt zu den Mitteln, können also auch nicht uneingeschränkt mit „Ja“ stimmen. Die Haushaltslage insgesamt werden wir in der Haushaltsberatung 2026 kritisch begleiten und hier berichten.

Fazit

Wir bedauern die Entscheidungen zu Abstimmung 1 und 2. Trotz unserer Argumente, nämlich den Folgen für die Ortsbeiräte (Marina) und dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit (Ilja), sowie einer aus unserer Sicht unzureichenden Begründung der CDU und BfB wurde der Einfluss der kleineren Fraktionen in beiden Gremien verkleinert.

Dokumente und weiterführende Links

Hintergrund

  • Sitzung: 1. Sitzung der Gemeindevertretung der Wahlperiode 2026–2031
  • Datum: 15.04.2026, 20:00 Uhr
  • Ort: Dorfgemeinschaftshaus Hausen vor der Höhe
  • FLS-Vertreter:innen: Marina Meffert, Dr. Ilja von Hoeßle