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Ausschüsse: FLS-Antrag auf 7 Sitze pro Ausschuss abgelehnt

von Dr. Ilja von Hoeßle

Worum ging es?

Die Freie Liste Schlangenbad hat in der Gemeindevertretung vom 15.04.2026 beantragt, die Mitgliederzahl der drei Ausschüsse (Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für Jugend/Sport/Soziales/Kur/Kultur, Ausschuss für Bauen/Umwelt/Kommunalentwicklung) von jeweils 6 auf 7 Sitze zu erhöhen.

Hintergrund: Nach der Kommunalwahl vom 15. März 2026 sind fünf Fraktionen in die Gemeindevertretung eingezogen – CDU (8 Sitze), BfB (8), Bündnis 90/Die Grünen (4), SPD (2) und FLS (2). Bei nur 6 Ausschusssitzen reichen die Plätze nicht für alle fünf Fraktionen.

Abstimmung

Ergebnis Stimmen
Ja 9
Nein 15
Enthaltung 0

Ja: Grüne (4), SPD (2), FLS (2), FDP (1)
Nein: CDU (8) und BfB (7 – ein BfB-Mitglied war abwesend)

Der Antrag wurde abgelehnt.

Warum haben wir den Antrag gestellt?

Bei 6 Sitzen pro Ausschuss ergibt die Sitzverteilung nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen (§ 62 Abs. 2 HGO, Berechnung nach Hare-Niemeyer) folgendes Bild:

Fraktion Anspruch (gerundet)
CDU 1,92 → 2 Sitze
BfB 1,92 → 2 Sitze
Grüne 0,96 → 1 Sitz
SPD 0,48 → Losentscheid
FLS 0,48 → Losentscheid

SPD und FLS haben exakt denselben Anspruch auf den sechsten Sitz. In jedem einzelnen der drei Ausschüsse muss deshalb ausgelost werden. Somit wäre eine der beiden Fraktionen ohne Stimmrecht im Ausschuss vertreten. Bei sieben Sitzen pro Ausschuss würde die Rechnung aufgehen, denn jede der fünf Fraktionen hätte einen festen Sitz.

Spiegelbildlichkeit als Argument

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 80, 188) hat klargestellt: Die Zusammensetzung parlamentarischer Ausschüsse soll die Zusammensetzung der Vertretung insgesamt widerspiegeln. Dieses Prinzip der Spiegelbildlichkeit wird beschädigt, wenn eine demokratisch gewählte Fraktion systematisch aus Ausschüssen ausgeschlossen wird.

Hinzu kommt, in den Ausschüssen Angelegenheiten zur endgültigen Beschlussfassung übertragen werden können (§ 62 Abs. 1 HGO), ohne erneute Abstimmung innerhalb der Gemeindevertretung. Eine ausgeschlossene Fraktion hätte in solchen Fällen zwar das Recht auf beratende Teilnahme (§ 62 Abs. 4 HGO), kann aber nicht mitstimmen.

Wir finden: Wer gewählt wurde, soll mitbestimmen dürfen!

Was ist jetzt passiert?

Nach der Ablehnung des FLS-Antrags wurde in der gleichen Sitzung der Antrag von CDU und BfB auf Verkleinerung des Gemeindevorstandes angenommen. Auch dort müssen SPD und FLS jetzt um den letzten Sitz losen.

Die anschließenden Losverfahren für die drei Ausschüsse ergaben:
Ausschuss HFA: → FLS
Ausschuss JSK: → SPD
Ausschuss BUK: → SPD

Die FLS ist damit nur in einem der drei Ausschüsse stimmberechtigt vertreten.

Fazit

Die Ablehnung hat zur Folge, dass eine der beiden kleinsten Fraktionen in den Ausschüssen systematisch vom Stimmrecht ausgeschlossen ist. Das Instrument der Hauptsatzungsänderung wäre verfügbar gewesen, um allen fünf gewählten Fraktionen einen festen Sitz zu sichern. Die Mehrheit aus CDU und BfB hat sich dagegen entschieden.

Hintergrund

  • Sitzung: 1. Sitzung der neuen Gemeindevertretung, 15.04.2026
  • Antragsteller: Freie Liste Schlangenbad (Dr. Ilja von Hoeßle, Marina Meffert)
  • Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 2 HGO i.V.m. § 62 Abs. 1 und 2 HGO
  • Quelle: Ratsinformationssystem Schlangenbad

Gemeindevorstand: Wie CDU und BfB die Opposition verkleinern

von Dr. Ilja von Hoeßle

Was wurde beschlossen?

Die Gemeindevertretung hat am 15.04.2026 einen gemeinsamen Antrag von CDU und BfB angenommen: § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung wird geändert, die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten im Gemeindevorstand sinkt von sieben auf sechs.

Der Gemeindevorstand ist das Exekutivorgan der Gemeinde. Er besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und den ehrenamtlichen Beigeordneten. Der Vorstand trifft Entscheidungen zur laufenden Verwaltung.

Abstimmung

Ergebnis Stimmen
Ja 15
Nein 9
Enthaltung 0

Ja: CDU (8) und BfB (7, da ein Mitglied abwesend war)
Nein: Grüne (4), SPD (2), FLS (2), FDP (1)

Welche Folgen hat das?

Die Sitze im Gemeindevorstand werden nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen vergeben (§ 42 HGO). Bei sieben Beigeordneten bekäme jede der fünf Fraktionen einen festen Sitz. Bei sechs nicht:

Fraktion Anspruch Sitze
CDU 1,92 2
BfB 1,92 2
Grüne 0,96 1
SPD 0,48 Losentscheid
FLS 0,48 Losentscheid

SPD und FLS müssen um den sechsten Sitz losen. Eine der beiden Fraktionen wird im Gemeindevorstand nicht vertreten sein.

Was sagt die FLS dazu?

Verlust für die Ortsbeiräte. Marina Meffert (FLS) hat in der Sitzung auf den wichtigsten Aspekt hingewiesen, der bei der Rechnerei um die „richtige“ Zahl untergeht: Bisher kam zu jeder Ortsbeiratssitzung regelmäßig ein:e Beigeordnete:r des Gemeindevorstands. Welche:r Beigeordnete welchen Ortsteil betreut, regelte der Vorstand intern. Schlangenbad hat sieben Ortsteile (Kernort, Bärstadt, Georgenborn, Hausen vor der Höhe, Niedergladbach, Obergladbach, Wambach). Bei sieben Beigeordneten ging die Rechnung auf, denn jeder Ort hatte einen festen Ansprechpartner im Vorstand.

Mit sechs Beigeordneten bleiben vier Möglichkeiten:

  1. Der Bürgermeister übernimmt zusätzlich einen Ortsteil.
  2. Ein:e Beigeordnete:r betreut zwei Ortsteile.
  3. Ein Ortsteil bleibt ohne festen Ansprechpartner.
  4. Die Betreuung wird insgesamt unregelmäßiger, ohne feste Zuordnung.

Keine dieser Optionen ist gleichwertig zum bisherigen Modell. Das Argument der „schlanken Verwaltung“ trägt die politischen Kosten damit ausgerechnet auf der Ebene aus, die am nächsten an den Bürgerinnen und Bürgern ist. Wer das Prinzip „eine Vertretung pro 1000 Einwohner“ ernst nimmt, müsste konsequent auch über eine Zusammenlegung von Ortsbeiräten sprechen. Das wäre die logische Fortsetzung derselben Vereinfachungsarithmetik.

Positionswechsel CDU/BfB. Bemerkenswert ist zudem die eigene Positionsänderung der Antragsteller. Sie schreiben selbst, dass sie 2021 die entgegengesetzte Position vertreten haben. Wörtlich aus der Antragsbegründung:

„So fand ein von der Gemeindeverwaltung in der letzten konstituierenden Sitzung eingebrachter Antrag auf Reduzierung der Anzahl auf sechs Beigeordnete u.a. aufgrund der ablehnenden Haltung der Fraktionen der CDU und BfB, keine Mehrheit. Hintergrund der damals ablehnenden Haltung war der Wunsch, dass als in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen mindestens einen Beigeordneten stellen sollten. Aufgrund des Wahlergebnisses vom 15. März 2026 entfällt nun diese Argumentation, da bei einer schlanken Aufstellung des Gemeindevorstandes auch eine Partei keine Beigeordneten stellen kann.“

Die Antragsteller bestätigen damit selbst den Kurswechsel: 2021 war das Leitargument, jede gewählte Fraktion solle im Vorstand vertreten sein; 2026 wird dieses Prinzip aufgegeben, weil „aufgrund des Wahlergebnisses“ eine neue Koalitionsmehrheit besteht. Im Ergebnis soll nun nur noch eine der beiden Fraktionen FLS oder SPD im Vorstand vertreten sein.

Als weitere Begründung für die Reduzierung führen CDU und BfB noch an, eine ungerade Zahl (Bürgermeister + 6 Beigeordnete = 7) verhindere Patt-Abstimmungen. Juristisch ist das gegenstandslos: Bei Stimmengleichheit im Gemeindevorstand gibt die Stimme des Bürgermeisters als Vorsitzendem den Ausschlag (Stichentscheid nach HGO). Eine Patt-Situation kann es im Vorstand nicht geben, unabhängig davon, ob die Mitgliederzahl gerade oder ungerade ist.

Zusammen mit der in derselben Sitzung abgelehnten Ausschussvergrößerung ergibt sich, dass der Einfluss der kleineren Fraktionen in den Gremien eingeschränkt wird. SPD und FLS, die beiden kleinsten Fraktionen, verlieren jeweils Sitze mit Stimmrecht im Gemeindevorstand und in den drei Ausschüssen.

Weiteres

Hintergrund

  • Sitzung: 1. Sitzung der Gemeindevertretung 2026–2031, 15.04.2026
  • Tagesordnungspunkt: TOP 10 — Änderung der Hauptsatzung
  • Antragsteller: CDU-Fraktion und BfB-Fraktion (Dr. Daniel Vorgrimler, Dr. Uwe Seidel)
  • Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 2 HGO i.V.m. §§ 42, 44 HGO
  • Geänderte Vorschrift: § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung
  • Quelle: Ratsinformationssystem Schlangenbad