Was wurde beschlossen?
Die Gemeindevertretung hat am 15.04.2026 einen gemeinsamen Antrag von CDU und BfB angenommen: § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung wird geändert, die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten im Gemeindevorstand sinkt von sieben auf sechs.
Der Gemeindevorstand ist das Exekutivorgan der Gemeinde. Er besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und den ehrenamtlichen Beigeordneten. Der Vorstand trifft Entscheidungen zur laufenden Verwaltung.
Abstimmung
| Ergebnis | Stimmen |
|---|---|
| Ja | 15 |
| Nein | 9 |
| Enthaltung | 0 |
Ja: CDU (8) und BfB (7, da ein Mitglied abwesend war)
Nein: Grüne (4), SPD (2), FLS (2), FDP (1)
Welche Folgen hat das?
Die Sitze im Gemeindevorstand werden nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen vergeben (§ 42 HGO). Bei sieben Beigeordneten bekäme jede der fünf Fraktionen einen festen Sitz. Bei sechs nicht:
| Fraktion | Anspruch | Sitze |
|---|---|---|
| CDU | 1,92 | 2 |
| BfB | 1,92 | 2 |
| Grüne | 0,96 | 1 |
| SPD | 0,48 | Losentscheid |
| FLS | 0,48 | Losentscheid |
SPD und FLS müssen um den sechsten Sitz losen. Eine der beiden Fraktionen wird im Gemeindevorstand nicht vertreten sein.
Was sagt die FLS dazu?
Verlust für die Ortsbeiräte. Marina Meffert (FLS) hat in der Sitzung auf den wichtigsten Aspekt hingewiesen, der bei der Rechnerei um die „richtige“ Zahl untergeht: Bisher kam zu jeder Ortsbeiratssitzung regelmäßig ein:e Beigeordnete:r des Gemeindevorstands. Welche:r Beigeordnete welchen Ortsteil betreut, regelte der Vorstand intern. Schlangenbad hat sieben Ortsteile (Kernort, Bärstadt, Georgenborn, Hausen vor der Höhe, Niedergladbach, Obergladbach, Wambach). Bei sieben Beigeordneten ging die Rechnung auf, denn jeder Ort hatte einen festen Ansprechpartner im Vorstand.
Mit sechs Beigeordneten bleiben vier Möglichkeiten:
- Der Bürgermeister übernimmt zusätzlich einen Ortsteil.
- Ein:e Beigeordnete:r betreut zwei Ortsteile.
- Ein Ortsteil bleibt ohne festen Ansprechpartner.
- Die Betreuung wird insgesamt unregelmäßiger, ohne feste Zuordnung.
Keine dieser Optionen ist gleichwertig zum bisherigen Modell. Das Argument der „schlanken Verwaltung“ trägt die politischen Kosten damit ausgerechnet auf der Ebene aus, die am nächsten an den Bürgerinnen und Bürgern ist. Wer das Prinzip „eine Vertretung pro 1000 Einwohner“ ernst nimmt, müsste konsequent auch über eine Zusammenlegung von Ortsbeiräten sprechen. Das wäre die logische Fortsetzung derselben Vereinfachungsarithmetik.
Positionswechsel CDU/BfB. Bemerkenswert ist zudem die eigene Positionsänderung der Antragsteller. Sie schreiben selbst, dass sie 2021 die entgegengesetzte Position vertreten haben. Wörtlich aus der Antragsbegründung:
„So fand ein von der Gemeindeverwaltung in der letzten konstituierenden Sitzung eingebrachter Antrag auf Reduzierung der Anzahl auf sechs Beigeordnete u.a. aufgrund der ablehnenden Haltung der Fraktionen der CDU und BfB, keine Mehrheit. Hintergrund der damals ablehnenden Haltung war der Wunsch, dass als in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen mindestens einen Beigeordneten stellen sollten. Aufgrund des Wahlergebnisses vom 15. März 2026 entfällt nun diese Argumentation, da bei einer schlanken Aufstellung des Gemeindevorstandes auch eine Partei keine Beigeordneten stellen kann.“
Die Antragsteller bestätigen damit selbst den Kurswechsel: 2021 war das Leitargument, jede gewählte Fraktion solle im Vorstand vertreten sein; 2026 wird dieses Prinzip aufgegeben, weil „aufgrund des Wahlergebnisses“ eine neue Koalitionsmehrheit besteht. Im Ergebnis soll nun nur noch eine der beiden Fraktionen FLS oder SPD im Vorstand vertreten sein.
Als weitere Begründung für die Reduzierung führen CDU und BfB noch an, eine ungerade Zahl (Bürgermeister + 6 Beigeordnete = 7) verhindere Patt-Abstimmungen. Juristisch ist das gegenstandslos: Bei Stimmengleichheit im Gemeindevorstand gibt die Stimme des Bürgermeisters als Vorsitzendem den Ausschlag (Stichentscheid nach HGO). Eine Patt-Situation kann es im Vorstand nicht geben, unabhängig davon, ob die Mitgliederzahl gerade oder ungerade ist.
Zusammen mit der in derselben Sitzung abgelehnten Ausschussvergrößerung ergibt sich, dass der Einfluss der kleineren Fraktionen in den Gremien eingeschränkt wird. SPD und FLS, die beiden kleinsten Fraktionen, verlieren jeweils Sitze mit Stimmrecht im Gemeindevorstand und in den drei Ausschüssen.
Weiteres
Hintergrund
- Sitzung: 1. Sitzung der Gemeindevertretung 2026–2031, 15.04.2026
- Tagesordnungspunkt: TOP 10 — Änderung der Hauptsatzung
- Antragsteller: CDU-Fraktion und BfB-Fraktion (Dr. Daniel Vorgrimler, Dr. Uwe Seidel)
- Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 2 HGO i.V.m. §§ 42, 44 HGO
- Geänderte Vorschrift: § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung
- Quelle: Ratsinformationssystem Schlangenbad
