Worum ging es?
Die Freie Liste Schlangenbad hat in der Gemeindevertretung vom 15.04.2026 beantragt, die Mitgliederzahl der drei Ausschüsse (Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für Jugend/Sport/Soziales/Kur/Kultur, Ausschuss für Bauen/Umwelt/Kommunalentwicklung) von jeweils 6 auf 7 Sitze zu erhöhen.
Hintergrund: Nach der Kommunalwahl vom 15. März 2026 sind fünf Fraktionen in die Gemeindevertretung eingezogen – CDU (8 Sitze), BfB (8), Bündnis 90/Die Grünen (4), SPD (2) und FLS (2). Bei nur 6 Ausschusssitzen reichen die Plätze nicht für alle fünf Fraktionen.
Abstimmung
| Ergebnis | Stimmen |
|---|---|
| Ja | 9 |
| Nein | 15 |
| Enthaltung | 0 |
Ja: Grüne (4), SPD (2), FLS (2), FDP (1)
Nein: CDU (8) und BfB (7 – ein BfB-Mitglied war abwesend)
Der Antrag wurde abgelehnt.
Warum haben wir den Antrag gestellt?
Bei 6 Sitzen pro Ausschuss ergibt die Sitzverteilung nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen (§ 62 Abs. 2 HGO, Berechnung nach Hare-Niemeyer) folgendes Bild:
| Fraktion | Anspruch (gerundet) |
|---|---|
| CDU | 1,92 → 2 Sitze |
| BfB | 1,92 → 2 Sitze |
| Grüne | 0,96 → 1 Sitz |
| SPD | 0,48 → Losentscheid |
| FLS | 0,48 → Losentscheid |
SPD und FLS haben exakt denselben Anspruch auf den sechsten Sitz. In jedem einzelnen der drei Ausschüsse muss deshalb ausgelost werden. Somit wäre eine der beiden Fraktionen ohne Stimmrecht im Ausschuss vertreten. Bei sieben Sitzen pro Ausschuss würde die Rechnung aufgehen, denn jede der fünf Fraktionen hätte einen festen Sitz.
Spiegelbildlichkeit als Argument
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 80, 188) hat klargestellt: Die Zusammensetzung parlamentarischer Ausschüsse soll die Zusammensetzung der Vertretung insgesamt widerspiegeln. Dieses Prinzip der Spiegelbildlichkeit wird beschädigt, wenn eine demokratisch gewählte Fraktion systematisch aus Ausschüssen ausgeschlossen wird.
Hinzu kommt, in den Ausschüssen Angelegenheiten zur endgültigen Beschlussfassung übertragen werden können (§ 62 Abs. 1 HGO), ohne erneute Abstimmung innerhalb der Gemeindevertretung. Eine ausgeschlossene Fraktion hätte in solchen Fällen zwar das Recht auf beratende Teilnahme (§ 62 Abs. 4 HGO), kann aber nicht mitstimmen.
Wir finden: Wer gewählt wurde, soll mitbestimmen dürfen!
Was ist jetzt passiert?
Nach der Ablehnung des FLS-Antrags wurde in der gleichen Sitzung der Antrag von CDU und BfB auf Verkleinerung des Gemeindevorstandes angenommen. Auch dort müssen SPD und FLS jetzt um den letzten Sitz losen.
Die anschließenden Losverfahren für die drei Ausschüsse ergaben:
– Ausschuss HFA: → FLS
– Ausschuss JSK: → SPD
– Ausschuss BUK: → SPD
Die FLS ist damit nur in einem der drei Ausschüsse stimmberechtigt vertreten.
Fazit
Die Ablehnung hat zur Folge, dass eine der beiden kleinsten Fraktionen in den Ausschüssen systematisch vom Stimmrecht ausgeschlossen ist. Das Instrument der Hauptsatzungsänderung wäre verfügbar gewesen, um allen fünf gewählten Fraktionen einen festen Sitz zu sichern. Die Mehrheit aus CDU und BfB hat sich dagegen entschieden.
Hintergrund
- Sitzung: 1. Sitzung der neuen Gemeindevertretung, 15.04.2026
- Antragsteller: Freie Liste Schlangenbad (Dr. Ilja von Hoeßle, Marina Meffert)
- Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 2 HGO i.V.m. § 62 Abs. 1 und 2 HGO
- Quelle: Ratsinformationssystem Schlangenbad
